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   OVG Sachsen, 15.07.2015 - 4 A 13/14   

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OVG Sachsen, 15.07.2015 - 4 A 13/14 (https://dejure.org/2015,22868)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2015 - 4 A 13/14 (https://dejure.org/2015,22868)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 4 A 13/14 (https://dejure.org/2015,22868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 BImSchG § 124 VwGO
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Verlängerung; wichtiger Grund; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.07.2015 - 4 A 13/14
    Auf diese Weise wird erreicht, dass bei der Fristverlängerung entsprechend des allgemeinen Gesetzesziels, den Immissionsschutz umfassend zu gewährleisten, eine Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich wird (Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar Band III, § 18 BImSchG, Rn. 36 f., m. w. N.; Laubinger, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, § 18 Rn. C 31 f., m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, NVwZ 2011, 120, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.07.2015 - 4 A 13/14
    Dabei können die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 25. September 2000, NVwZ-RR 2001, 486).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 3 ZB 13.631

    Dienstliche Beurteilung; Schriftsatzfrist nach Beweisaufnahme; Voreingenommenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.07.2015 - 4 A 13/14
    Im Übrigen hätte der Kläger außer der Schilderung der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch darlegen müssen, was er im Fall ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte und inwiefern dies für die angefochtene Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2014 - 3 ZB 13.631 -, juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 18 Abs. 3 BImSchG liegt vor, wenn besondere Umstände gegeben sind, aufgrund derer die Errichtung oder der Betrieb der Anlage innerhalb der hierfür vorgegebenen Frist nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen möglich war (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015, Az. 4 A 13/14, Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6.3.2014, Az. 12 LA 45/13, Rn. 13; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.5.2009, Az. 22 B 08.722, Rn. 26; jeweils juris).

    Maßgeblich sind insoweit Zumutbarkeitserwägungen; es sollen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall unbillig erscheinende Folgen der Erlöschensregelung verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 7 C 2.10, Rn. 11, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015 a. a. O., Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6.3.2014, a. a. O., Rn. 13) Hierfür ist insbesondere von Bedeutung, ob der potentielle Anlagenbetreiber rechtlich oder tatsächlich gehindert war, die Errichtung oder den Betrieb der Anlage zu beginnen oder fortzuführen.

    Ferner können unternehmerische Gesichtspunkte und wirtschaftliche Umstände einen solchen wichtigen Grund darstellen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.5.2009, a. a. O., Rn. 26; Saarländisches OVG, Beschluss vom 2.6.2014, Az. 2 A 450/13, Rn. 14, juris).

    Demgegenüber stellt der drohende Rechtsverlust als solcher keinen wichtigen Grund dar, da das Erlöschen der Genehmigung gerade die Regelfolge des Fristablaufs ist (Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.5.2009, a. a. O., Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - 11 B 1.21

    Errichtung und Betrieb der Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow weiter nicht

    Dementsprechend liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Betreiber die Einhaltung der Frist nicht oder nur unter Inkaufnahme unzumutbarer Nachteile möglich wäre (so auch OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 A 13/14 - juris, Rn. 9; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. März 2014 - 12 LA 45/13 - juris, Rn. 13; VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 2009 - 22 B 08.722 - juris, Rn. 26 m.w.N.).
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